CODE OF CONDUCT

der OEGGG

Code of Conduct
Declaration of Interest Policy

 

Zweck:
Darstellung der Mission der OEGGG und der Vorgehensweise zur Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte der OEGGG in den Bereichen Publikationen, Kongresse und Leitlinien.

Einleitung

Die Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (OEGGG) unterstützt als wissenschaftliche Gesellschaft seit ihrer Gründung ihre Mitglieder in der medizinisch-wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung, in der Facharztausbildung und in der Leitlinienarbeit.
Gesetzliche Bestimmungen wie das Vereinsgesetz 2002 und das Strafrechtsänderungsgesetz 2008 bilden den rechtlichen Rahmen. Viele wissenschaftliche Fachgesellschaften haben die Bedeutung von Interessenkonflikten erkannt und die Notwendigkeit, diese offenzulegen, um jeden Verdacht der Befangenheit oder den möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme zu vermeiden.
Da die Interessen von Industrie und Wissenschaft nicht immer deckungsgleich sind, ist es umso wichtiger, dass die OEGGG ihre Aufgaben unabhängig und unbeeinflusst von wirtschaftlichen Interessen Dritter erfüllt.

Mission

„Unser wissenschaftliches Handeln folgt objektiv den Ergebnissen der vorliegenden wissenschaftlichen Studien und ist unberührt von wirtschaftlichen Interessen.“

Die Entscheidungsträger:innen der OEGGG legen im Rahmen ihrer Tätigkeiten – insbesondere bei der Mitarbeit an Leitlinien, Publikationen und Kongressen – mögliche Interessenkonflikte schriftlich offen. Dieser Code of Conduct dient als Rahmenleitlinie für die Arbeit der OEGGG und ihrer Arbeitsgemeinschaften.

1. Publikationen in Fachgesellschaftsorganen

Das Vertrauen in wissenschaftliche Veröffentlichungen hängt wesentlich von der Transparenz möglicher Interessenkonflikte ab. Die OEGGG richtet sich bei Publikationen nach den Empfehlungen des International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE): https://www.icmje.org/conflicts-of-interest/

Autoren werden angehalten, alle finanziellen und nicht-finanziellen Beziehungen offenzulegen, die Einfluss auf den Inhalt einer Publikation haben könnten.

2. Fachgesellschaftskongresse und Kongresse der Arbeitsgemeinschaften

Sponsoringverträge werden mit Industriepartnern abgeschlossen, um die jeweiligen Gegenleistungen klar zu definieren. Diese können u.a. Anzeigenschaltungen, Ausstellungsflächen, Symposien oder Werbematerialien umfassen. Alle Sponsoringverträge im Rahmen von Veranstaltungen der OEGGG werden nach den aktuellen Kodizes der Pharmig und Austromed abgeschlossen:
Pharmig-Verhaltenskodex (Fassung 01.07.2020): https://www.pharmig.at/media/fsrdir4b/pharmig-verhaltenscodex-wendebuch-de-und-eng.pdf

Austromed-Verhaltenskodex (Fassung vom 29.3.2017 Überarbeitung Mai 2025): https://www.austromed.org/wp-content/uploads/2020/09/AUSTROMED_Kodex.pdf. Die OEGGG und ihre beauftragten Agenturen stellen sicher, dass die gesetzlichen und ethischen Rahmenbedingungen eingehalten werden. (Siehe Anhang 1 – Sponsoringverträge, Vorgaben der OEGGG.)

3. Leitlinienarbeit

Die Leitlinienarbeit der OEGGG erfolgt gemeinsam mit der DGGG und der SGGG unter dem Dach der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften). Die AWMF definiert auf ihrer Website verbindliche Regelungen zum Umgang mit Interessenkonflikten:
https://www.awmf.org/regelwerk/erklaerung-von-interessen-und-umgang-mit-interessenkonflikten
Jede an der Leitlinienarbeit beteiligte Person übermittelt vor Beginn ihrer Tätigkeit eine schriftliche Erklärung über Interessenkonflikte an den Vorstand der OEGGG. Diese Erklärungen umfassen einen Zeitraum von drei Jahren und werden im Sinne der Transparenz regelmäßig aktualisiert.
Analog gilt dieses Verfahren bei der Erstellung von OEGGG-Stellungnahmen. Der Vorstand behält sich vor, im Falle einer möglichen Befangenheit eine Umbesetzung vorzunehmen.

Grundsätze der Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit mit pharmazeutischen Unternehmen, Medizinprodukteunternehmen und sonstigen Interessensvertretungen ist für die Weiterentwicklung der Medizin essenziell, muss jedoch unabhängig, transparent und auf Grundlage klarer ethischer Prinzipien erfolgen. Die Offenlegung aller potenziellen Interessenkonflikte trägt zu einer professionellen und vertrauenswürdigen Vorgehensweise bei und entspricht den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis.

Der OEGGG-Vorstand
Innsbruck, überarbeitet am 24.10.2025

 

Anhänge:
Anhang 1 – Sponsoringverträge, Vorgaben der OEGGG (aktualisierte Fassung 2025)